BAG: Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.11.2008 – 1 ABR 68/07 – wie folgt: Wendet der tarifgebundene Arbeitgeber auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer unabhängig von deren Tarifbindung den einschlägigen Vergütungstarifvertrag an, kann er von dieser Regel nicht ohne Sachgrund hinsichtlich der nicht tarifgebundenen Angehörigen einer einzelnen Arbeitnehmergruppe abweichen. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-829-2 unterwww.betriebs-berater.de