BAG: Pfändungsschutz bei Entgeltumwandlung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.7.2008 – 10 AZR 459/07 – wie folgt: Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach der Abtretung seiner pfändbaren Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis und der Aufhebung des über sein Vermögen eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens, dass ein Teil seiner künftigen Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird, vermindert sich das an den Treuhänder abgetretene pfändbare Arbeitseinkommen nicht.
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