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Arbeitsrecht
02.10.2013
Arbeitsrecht
BAG: Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

Das BAG hat mit Urteil vom 28.8.2013 - 10 AZR 323/12 - entschieden: Nach § 36 Abs. 1 InsO gehört pfändungsfreies Arbeitsentgelt iSv. § 850c ZPO nicht zur Insolvenzmasse. Der Arbeitnehmer ist trotz Eröffnung des Insolvenzverfah-rens über sein Vermögen insoweit klagebefugt. Bei der Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts ist der Ehegatte nach § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO dann zu berücksichtigen, wenn der Schuldner ihm tat-sächlich Unterhalt leistet. Bei Ehegatten, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist davon grundsätzlich auszugehen. Bei getrennt lebenden Ehegatten muss der Schuldner nachweisen, dass er tatsächlich Unterhalt leistet.

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