BAG: Personenbedingte Änderungskündigung - Unbestimmtes Vertragsangebot
Das BAG hat mit Urteil vom 26.1.2017 – 2 AZR 68/16 – wie folgt entschieden:
Das mit einer Änderungskündigung verbundene Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags muss die „versprochenen Dienste“ iSv. § 611 Abs. 1 BGB und damit die Art der geschuldeten Arbeitsleistung(en) erkennen lassen.