BAG: Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats
Das BAG hat mit Beschluss vom 17.2.2015 — 1 ABR 45/13 — wie folgt entschieden:
Die Beendigung des Einsatzes eines zur Arbeitsleistung gestellten Arbeitnehmers infolge der Kündigung des ihn betreffenden Personalüberlassungsvertrags durch den Einsatzarbeitgeber ist keine Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG. Sie unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats des Einsatzbetriebs nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.