BAG: Pauschalierte Ablösungsentschädigung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.7.2010 – 3 AZR 777/08 – wie folgt: Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarter pauschalierter Aufwendungsersatz kann wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sein, wenn dem Vertragspartner des Verwenders nicht in entsprechender Anwendung des § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB die Möglichkeit eingeräumt wurde, den Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Anspruchs zu führen.