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Arbeitsrecht
01.08.2017
Arbeitsrecht
BMAS: Partizipationsprozess zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes startet

Menschen mit Behinderungen waren bereits umfangreich bei der Erstellung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eingebunden. Die Partizipation der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an dem nun stattfindenden Umsetzungsprozess dieser großen sozialpolitischen Reform ist für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von zentraler Bedeutung. Deshalb hat das BMAS ein umfassendes Partizipationskonzept entwickelt, um eine größtmögliche Beteiligung auch bei der Umsetzung zu gewährleisten. Danach wird die Partizipation sowohl in begleitenden Gremien als auch in den konkreten Umsetzungsvorhaben nach Art. 25 BTHG sichergestellt.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles:

„Das Bundesteilhabegesetz steht für 'mehr möglich machen, weniger behindern'. Diesem Leitbild wollen wir auch nach Inkrafttreten des Gesetzes gerecht werden, indem wir Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter bei diesem bedeutenden Umsetzungsprozess intensiv beteiligen. Im gesamten Verfahren zum BTHG sind die betroffenen Menschen und Verbände bereits intensiv einbezogen worden und daran wollen wir auch jetzt anknüpfen. Die Partizipation gerade der betroffenen Menschen ist mir ein besonders wichtiges Anliegen.“

Bei der Frage der Ausgestaltung der Partizipation hat das BMAS für jede Umsetzungsmaßnahme geeignete Beteiligungsformen gefunden, die Einbindung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände auf bestmögliche Weise sicherzustellen. Einzelheiten hierzu finden Interessierte unter www.gemeinsam-einfach-machen.de.

(PM BMAS vom 31.7.2017)

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