BAG: Objektschutzauftrag – Betriebsübergang bei Auftragsneuvergabe
Das BAG hat mit Urteil vom 23.5.2013 - 8 AZR 207/12 - wie folgt entschieden: Die Übernahme eines Objektschutzauftrages kann dann einen Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB darstellen, wenn der Auftraggeber verlangt, dass der neue Auftragnehmer ein auf das zu bewachende Unternehmen zugeschnittenes zentrales Alarmmanagementsystem benutzt, welches bereits das bisherige Objektschutzunternehmen eingesetzt hat und das im Eigentum des Auftraggebers steht.