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Arbeitsrecht
03.03.2016
Arbeitsrecht
BAG: Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch einen Arbeitnehmer

Das BAG hat mit Urteil vom 9.9.2015 – 7 AZR 668/13 – wie folgt entschieden:

1. Verwendet ein Arbeitnehmer eine Domain-Adresse, die einen Namensbestandteil des Arbeitgebers mit einem Zusatz enthält, der eine Verwechslungsgefahr mit dem Arbeitgeber ausschließt, liegt darin keine Verletzung des Namensrechts des Arbeitgebers iSv. § 12 BGB.

2. Allein durch die Nutzung einer derartigen Domain verletzt der Arbeitnehmer auch nicht seine ihm nach § 241 Abs. 2 BGB obliegende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers

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