: Nichtzulassungsbeschwerde gegen LAG-Entscheidung nach Zurückverweisung
Hebt das Bundesarbeitsgericht ein landesarbeitsgerichtliches Urteil auf und verweist den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurück, ist das Landesarbeitsgericht an die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde liegt, auch bei seiner neuen Entscheidung gebunden. Diese Bindung setzt sich in einem weiteren Revisionsverfahren fort, falls gegen das landesarbeitsgerichtliche Urteil die Revision zugelassen wird. Hat das Landesarbeitsgericht in seinem weiteren Urteil die Revision nicht zugelassen und wird dagegen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt, kann die Beschwerde nicht mit Erfolg auf Angriffe gegen Punkte gestützt werden, die auch nach einer Zulassung der Revision nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterlägen.
BAG-Entscheidung vom 15.9.2009 - 3 AZN 404/09