BAG: Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.10.2010 – 5 AZN 666/10 – wie folgt: Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie sich über den Streitfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt.