BAG: Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
Das BAG hat mit Beschluss vom 10.7.2014 - 10 AZN 307/14 - entschieden:
Auch in einem Verfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG über die Auslegung eines Tarifvertrags ist zur Begründung einer auf die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) gestützten Nichtzulassungsbeschwerde die allgemeine Bedeutung der aufgeworfenen Frage für die Rechtsordnung oder eines größeren Teils der Allgemeinheit darzulegen. Die pauschale Behauptung des Beschwerdeführers, die Auslegung einer Tarifvorschrift habe „branchenspezifische Relevanz für die Mitgliedsunternehmen", weil die Mehrheit der dem Tarifvertrag unterworfenen Betriebe betroffen sei, genügt nicht. Die Beantwortung einer die Auslegung einer Tarifnorm betreffenden Rechtsfrage hat nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, weil eine rechtskräftige Entscheidung im Ausgangsverfahren die Bindungswirkung nach § 9 TVG auslöst.
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