BAG: Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung – Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Das BAG hat mit Beschluss vom 24.7.2019 – 3 AZN 627/19 – wie folgt entschieden:
Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen betrifft keine Rechtsfrage iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG, wenn nicht die gesetzlichen Auslegungsgrundsätze betroffen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind keine Rechtsnormen, sondern vertragliche Regelungen (Rn. 5).