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Arbeitsrecht
23.09.2019
Arbeitsrecht
BAG: Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen

Das BAG hat mit Beschluss vom 7.8.2019 – 3 AZN 720/19 (F) – wie folgt entschieden:

1. Eine auf das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht ausreichend begründet, wenn das vom Landesarbeitsgericht gefundene Endergebnis in Frageform gefasst und bezogen auf mehrere Rechtsnormen begründet wird, warum dieses Endergebnis nicht richtig sein soll. Damit wird nicht hinreichend aufgezeigt, welche abstrakten Rechtsfragen bezogen auf die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm sich stellen sollen. Vielmehr konzentriert sich eine solche Begründung allein auf die angebliche Rechtsfehlerhaftigkeit der anzufechtenden Entscheidung, nicht auf den gesetzlichen Zulassungsgrund in § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG (Rn. 4, 8).

2. Die Begründungsanforderungen richten sich nach der Funktion des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens. Es dient - anders als das Revisionsverfahren - nicht der Beseitigung materieller Rechtsfehler. Der Zulassungsgrund „Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung“ soll sicherstellen, dass das Revisionsgericht seiner Aufgabe gerecht wird, Rechtsfragen zu entscheiden, die für die Allgemeinheit von Bedeutung sind (Rn. 10).

3. Diese Begründungsanforderungen sind zumutbar und stehen daher mit der Verfassung in Einklang (Rn. 10).

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