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Arbeitsrecht
10.10.2016
Arbeitsrecht
BAG: Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Abordnung eines Richters erster Instanz an das Landesarbeitsgericht

Das BAG hat mit Beschluss vom 14.9.2016 – 4 AZN 540/16 – wie folgt entschieden:

1. Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts setzt die Angabe von Tatsachen voraus, aus denen sich der behauptete Verfahrensmangel ergeben soll. Die Rüge kann nicht auf einen bloßen Verdacht des Vorliegens eines Verfahrensmangels iSd. § 547 Nr. 1 ZPO gestützt werden.

2. Handelt es sich dabei um gerichtsinterne Vorgänge, muss der Beschwerdeführer zumindest darlegen, dass er eine zweckentsprechende Aufklärung versucht hat. Insoweit ist es ihm regelmäßig zumindest zumutbar, ein Auskunftsersuchen an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts zu richten, sowie in die - öffentlich zugänglichen - Geschäftsverteilungspläne (auch der letzten Jahre) Einsicht zu nehmen.

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