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Arbeitsrecht
13.05.2014
Arbeitsrecht
BAG: Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

Das BAG hat mit Urteil vom 12.2.2014 – 4 AZR 317/12 - entschieden: 1. Ein Betriebsübergang ist für die Unverzichtbarkeit eines bereits zuvor entstandenen tarifvertraglichen Anspruchs ohne Bedeutung. Ein erst nach dem Betriebsübergang mit dem Betriebsveräußerer oder dem Betriebserwerber geschlossener Erlassvertrag ist daher wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG nichtig. 2. Ein sog. Tatsachenvergleich, auf den § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG nicht anzuwenden ist, setzt eine bestehende Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines tariflichen Anspruchs voraus, die durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll. 3. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) liegt grundsätzlich nicht bereits dann vor, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft oder ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände fehlt es an dem erforderlichen Vertrauenstatbestand, die Partei wolle die Willenserklärung oder das Rechtsgeschäft trotz der Unwirksamkeit gegen sich gelten lassen.

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