R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
15.05.2019
Arbeitsrecht
BAG: Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl - Aussetzung des Verfahrens

Das BAG hat mit Beschluss vom 19.12.2018 – 7 ABR 79/16 – wie folgt entschieden:

1. Endet das Amt eines an einem Beschlussverfahren beteiligten Betriebsrats ohne Neuwahl, endet damit auch dessen Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren (Rn. 18 ff.).

2. Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihm eingelegten Rechtsmittels. Daher wird die Rechtsbeschwerde eines Betriebsrats gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts, das die Nichtigkeit seiner Wahl festgestellt hat, grundsätzlich unzulässig, wenn die Amtszeit des Betriebsrats unstreitig jedenfalls während des Rechtsbeschwerdeverfahrens abgelaufen ist, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt wurde (Rn. 18 ff.). Anderes gilt allenfalls dann, wenn der Betriebsrat nach Ablauf seiner Amtszeit zur ordnungsgemäßen Beendigung des Amts als fortbestehend zu behandeln ist (Rn. 26 ff.).

3. Ein Beschlussverfahren ist bei Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats nicht in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von §§ 239, 246 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO auf Antrag des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats auszusetzen, wenn im Zeitpunkt des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats nicht zu erwarten ist, dass überhaupt oder zeitnah ein neuer Betriebsrat gewählt wird, der ggf. als Funktionsnachfolger in die verfahrensrechtliche Position des vorherigen Betriebsrats eintreten könnte (Rn. 37 ff.).

stats