BAG: Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.5.2008 - 5 AZR 187/07 - wie folgt: Die tarifvertragliche Regelung einer besonderen Leistung, die ein zusätzliches Entgelt darstellt und mit der der Zuwachs an Erfahrungswissen honoriert werden soll, darf Zeiten des Erziehungsurlaubs unberücksichtigt lassen. Damit bestätigt das BAG u. a. die Rechtsprechung des EuGH vom 3.10.2006 - C-17/05 (Cadman).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1729-3 unter www.betriebs-berater.de