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Arbeitsrecht
18.04.2011
Arbeitsrecht
BAG: Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.1.2011 – 8 AZR 280/09 – wie folgt: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, über einen Antrag des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu entscheiden. Eine solche Pflicht kann aber dann bestehen, wenn der Arbeitgeber erkennen muss, dass der Arbeitnehmer seinen Wunsch, ab einem bestimmten Zeitpunkt Altersrente in Anspruch zu nehmen, aufgrund einer vorhersehbaren Gesetzesänderung nur bei der Annahme seines Altersteilzeitantrages binnen einer bestimmten Frist erfüllen kann.

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