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Arbeitsrecht
14.09.2011
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Neuverteilung von Arbeitsaufgaben

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 1.6.2011 – 15 Sa 712/11 – wie folgt: An einer tatsächlichen Neuverteilung der Arbeitsaufgaben fehlt es, wenn der mehrfach befristet Beschäftigte mit Abschluss des letzten Arbeitsvertrages seine bisherigen Arbeitsaufgaben fortführt. Unerheblich ist, ob bei anderen Beschäftigten im Rahmen einer behaupteten mittelbaren Vertretung eine Umorganisation von Arbeitsaufgaben tatsächlich stattfindet. In diesem Fall liegt allenfalls eine virtuelle Umverteilung der Arbeitsaufgaben vor.

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