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Arbeitsrecht
01.01.2009
Arbeitsrecht
: Neufassung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte

Am 16.12.2008 hat das Europäische Parlament (EP) über die Neufassung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR-Richtlinie) entschieden. Die Unternehmensleitung muss den Europäischen Betriebsrat künftig vor einem endgültigen Beschluss informieren, wenn Standorte geschlossen oder sie den Betriebsrat anders umstrukturieren will. Dies soll Zeit für eine Stellungnahme geben und wenn nötig die zuständigen Organe in Unternehmen anzuhören. Das soll auch gelten, wenn nur Arbeitnehmer eines Landes betroffen sind.

(PM BAVC vom 17.12.2008)

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