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Arbeitsrecht
17.05.2013
Arbeitsrecht
BAG: Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen Angewandte

Das BAG hat mit Urteil vom 12.12.2012 - 4 AZR 267/11 - entschieden: Das Einholung einer „Tarifauskunft“ darf nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein. Die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist Sache des Gerichts.

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