BAG: Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen Angewandte
Das BAG hat mit Urteil vom 12.12.2012 - 4 AZR 267/11 - entschieden: Das Einholung einer „Tarifauskunft“ darf nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein. Die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist Sache des Gerichts.