LAG Hamm: Neue Betriebsratswahl
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.11.2010 – 13 TaBV 54/10 – wie folgt: Die Betriebsratswahl bei der Vestischen Straßenbahnen GmbH muss wiederholt werden. Auf Antrag der Gewerkschaft ver.di hin hatte das ArbG die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Die gemeinsame Wahlvorschlagsliste „Vestische“ wurde von der Komba und von ver.di kurz vor 16.00 Uhr an den Wahlvorstand überreicht. Punkt 16.00 Uhr wurde überraschend eine weitere Liste seitens ver.di von der gleichnamigen Gewerkschaft eingereicht, was Weitere veranlasste eine „Offene Liste“ und eine Vorschlagsliste „Komba“ abzugeben. Diese beiden zugelassenen Listen hätten nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen. Diese wurden zu spät eingereicht. Damit ist bei der Vestischen neu zu wählen.