LAG Berlin-Brandenburg: Nachteilsausgleich; erneute Masseunzulänglichkeit; unzulässige Leistungsklage
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 22.5.2019 – 15 Sa 2497/18 – wie folgt entschieden:
Auch wenn vorliegend mit der Stilllegung des Flugbetriebes durch die Freistellung und Kündigung von über 1.300 Pilotinnen und Piloten schon im November 2017 begonnen wurde, werden ausnahmsweise Nachteilsansprüche deswegen nicht begründet, da es zu dem „Ob“ der Betriebsstilllegung zu diesem Zeitpunkt keinerlei realistische Alternative gab.