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Arbeitsrecht
08.08.2018
Arbeitsrecht
BAG: Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der nordrheinischen Textilindustrie vom 10. Mai 1978 (MTV 1978) idF vom 18. Februar 2000 und vom 13. November 2014

Das BAG hat mit Urteil vom 21.3.2018 – 10 AZR 34/17 – wie folgt entschieden:

1. Sieht ein Tarifvertrag für Nachtarbeit außerhalb von Schichtsystemen einen Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vor (§ 5 Ziff. 2 Satz 1 MTV 1978 iVm. § 3 Ziff. 3 Satz 1 Buchst. b MTV 1970), während für Nachtarbeit im Schichtbetrieb lediglich ein Zuschlag von 15 % gezahlt wird (§ 5 Ziff. 2 Satz 1 MTV 1978 iVm. § 3 Ziff. 3 Satz 1 Buchst. e MTV 1970), verstößt diese Differenzierung gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Die gleichheitswidrige Ungleichbehandlung kann für die Vergangenheit nur durch

eine Anpassung „nach oben“ beseitigt werden.

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