BGH: Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters
Der achte Senat entschied in seinem Beschluss vom 12.2.2008 - VIII ZB 3/07 -, wie folgt: Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung sind alle unbedingt entstandenen Vergütungsansprüche des Handelsvertreters zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang sie erfüllt sind.
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