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Arbeitsrecht
02.04.2008
Arbeitsrecht
BGH: Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

Der achte Senat entschied in seinem Beschluss vom 12.2.2008 - VIII ZB 3/07 -, wie folgt: Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung sind alle unbedingt entstandenen Vergütungsansprüche des Handelsvertreters zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang sie erfüllt sind.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-777-3 unter www.betriebs-berater.de

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