BGH: Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters
Der achte Senat entschied in seinem Beschluss vom 12.2.2008 - VIII ZB 51/06 -, wie folgt: Die im Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters entstandenen Aufwendungen, die vom Unternehmer nicht zu erstatten sind, bleiben bei der Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung unberücksichtigt.
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