ArbG Siegburg: Mobbing – Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
Der Arbeitnehmer ist seit 1992 als Mitarbeiter in der IT-Abteilung beschäftigt und war bis 2003 Bereichsleiter IT-Softwareservice gewesen. Nachdem er sich über Unterbeschäftigung beklagt hatte, wurde er angewiesen, tägliche Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu sortieren. Der Arbeitsplatzkonflikt zwischen den Parteien spitzte sich zu, der Kläger wurde psychotherapeutisch behandelt. Zuletzt brach der Geschäftsführer der Arbeitgeberin ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement), in dem die Wiedereingliederung des Klägers nach langanhaltender Erkrankung erörtert werden sollte, ab. Der Kläger ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig erkrankt. Das ArbG Siegburg gab der Schmerzensgeldklage des Arbeitnehmers statt und verurteilte die Arbeitgeberin und den Geschäftsführer zur Zahlung von 7000,00 Euro Schmerzensgeld.
ArbG Siegburg, Urteil vom 11.10. 2012 – 1 Ca 1310/12
(PM ArbG Siegburg vom 19.4.2013)