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Arbeitsrecht
15.07.2008
Arbeitsrecht
BAG: Mobbing - Selbstmord des Arbeitnehmers

Das BAG entwickelte in seinem Urteil vom 24.4.2008 - 8 AZR 347/07 - seine Rechtsprechung wie folgt fort: Der Arbeitnehmer wird in seinem Persönlichkeitsrecht durch eine Kündigung nur dann verletzt, wenn diese den Arbeitnehmer über den bloßen Kündigungsausspruch hinaus in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Dafür trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Ein Arbeitgeber, der eine rechtsunwirksame Kündigung im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses zurückgenommen und dann dem Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Direktionsrecht neue Tätigkeiten zugewiesen hat, hat einen daraufhin vom Arbeitnehmer verübten Selbstmord nicht adäquat kausal verursacht. Dies gilt nicht, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Suizidgefährdung des Arbeitnehmers vorgelegen haben.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1617-1 unter www.betriebs-berater.de

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