BAG: Mitteilung zu den Verfahren 3 AZR 400/10 und 3 AZR 401/10
Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in beiden Verfahren das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Aufgrund der bisherigen tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts war dem Senat eine abschließende Sachentscheidung nicht möglich.