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Arbeitsrecht
23.09.2010
Arbeitsrecht
LAG Schleswig-Holstein: Mitteilung der Kündigungsgründe

Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 27.4.2010 – 5 Sa 420/09 – wie folgt: Einer näheren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber bedarf es nicht, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (BAG Urteil vom 23.10.2008 – 2 AZR 163/ 07 – BB 2009, 1758). Beruft sich der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess darauf, dass der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits umfassende Kenntnis vom Kündigungssachverhalt gehabt habe, muss er im Prozess substantiiert vortragen, wann er über welche Kündigungsgründe im Einzelnen mit dem Betriebsrat gesprochen hat. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Interessenausgleichsverhandlungen oder bei einer verhaltensbedingten Kündigung während der Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung geschehen sein.

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