BVerfG: Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden
Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom 1.12.2010 – 1 BvR 2593/09 – wie folgt: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine besondere Art der Mitgliedschaft von Unternehmen in Arbeitgeberverbänden, die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft). Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Möglichkeit der Mitwirkung der OT-Mitglieder im Arbeitgeberverband ist nur in dem Umfang eingeschränkt, der erforderlich ist, um sachfremde Einflüsse auf Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse auszuschließen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht für die Beurteilung der Trennung der Mitgliedschaftsbereiche allein auf die Regelungen der Satzung des Verbandes abgestellt und angesichts der satzungsmäßigen Möglichkeit der Einflussnahme der OT-Mitglieder auf Entscheidungen über den Unterstützungsfonds als Mittel des Arbeitskampfes eine hinreichende Trennung der Mitgliedschaftsbereiche verneint hat. Eine unzumutbare Belastung kann das Gericht hiermit nicht feststellen.
(PM BVerfG vom 14.12.2010)