LAG Düsseldorf: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung der Vergütungsordnung
Der Arbeitgeber muss nicht nur dann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beachten, wenn er das ursprüngliche Vergütungsschema ändert, sondern auch dann, wenn er eine Vergütungsordnung durch eine neue Vergütungsordnung ersetzt oder ersatzlos nicht mehr anwenden will (LAG Düsseldorf vom 3.11.2008 – 14 TaBV 151/08 – LAGE § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 3).
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 31.7.2012 – 17 TaBV 38/11