BGH: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
Der BGH entschied in seinem Beschluss vom 7.2.2012 – II ZB 14/11 – wie folgt: Für eine vor dem 10.8.1994 eingetragene Aktiengesellschaft, die keine Familiengesellschaft ist, besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, wenn die Gesellschaft mindestens fünf Arbeitnehmer hat.