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Arbeitsrecht
03.04.2012
Arbeitsrecht
BGH: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

Der BGH entschied in seinem Beschluss vom 7.2.2012 – II ZB 14/11 – wie folgt: Für eine vor dem 10.8.1994 eingetragene Aktiengesellschaft, die keine Familiengesellschaft ist, besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, wenn die Gesellschaft mindestens fünf Arbeitnehmer hat.

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