BAG: Mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten bei Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkplätzen
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 7.2.2012 – 1 ABR 63/10 – wie folgt: Die Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkplätzen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für das Abstellen ihrer Privat-Pkw zur Verfügung stellt, betrifft das nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wird durch den Gesetzesvorbehalt in § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG nicht ausgeschlossen, wenn die gesetzliche Regelung (hier: Verordnung der Europäischen Union) einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält, der einen rechtlichen Rahmen für die der Mitbestimmung unterliegende Entscheidung des Arbeitgebers festlegt. In einem solchen Fall müssen jedoch die Betriebsparteien und ggf. die Einigungsstelle die Vorgaben der gesetzlichen Regelung bei einer betrieblichen Regelung berücksichtigen.