BAG: Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeit-nehmer im Betrieb
Das BAG hat mit Beschluss vom 15.4.2014 - 1 ABR 85/12 - entschieden: Führt der Arbeitgeber im Betrieb in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen durch, in denen er Hintergrundwissen über das Unternehmen vermitteln, wirtschaftliche Zusammenhänge aufzeigen und unternehmerische Entscheidungen transparent machen möchte, besteht kein Mitbestimmungsrecht der Gesamtvertre-tung nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 TV-PV, der inhaltlich § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ent-spricht.
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