BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz
Das BAG hat mit Beschluss vom 8.12.2015 – 1 ABR 83/13 – wie folgt entschieden: Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Arbeitsschutzausschusses. Diese ist in § 11 ASiG abschließend geregelt.