BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken
Das BAG hat mit Beschluss vom 10.12.2013 - - 1 ABR 43/12 - entschieden: Der Einsatz eines internetbasierten Routenplaners zur Überprüfung einer Fahrtkos-tenabrechnung unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Es fehlt an der dafür notwendigen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle durch eine technische Einrichtung.