BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
Das BAG hat mit Beschluss vom 30.9.2014 – 1 ABR 79/12 – wie folgt entschieden:
1. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG untersagt die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung.
2. Mit der Interpretation von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG als Verbotsnorm sind die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung nicht überschritten. Auch unterliegt es keinen Zweifeln, dass die Richtlinie 2008/104 diesem Normverständnis nicht entgegensteht.
3. Beabsichtigt der Entleiher, einen Leiharbeitnehmer mehr als vorübergehend zu beschäftigen, kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG die Zustimmung zur Übernahme des Leiharbeitnehmers verweigern.