BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Entlohnungs-grundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
Das BAG hat mit Urteil vom 5.5.2015 – 1 AZR 435/13 – wie folgt entschieden:
1. Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten. Bei einer unter Verstoß gegen das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorgenommenen Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze kann ein Arbeitnehmer eine Vergütung auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmten Entlohnungsgrundsätze fordern. Das folgt aus der Fortführung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung.
2. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung trägt keinen Anspruch auf Vergütung nach mitbestimmungswidrig geänderten Entlohnungsgrundsätzen. Sie setzt ein mitbestimmungswidriges Verhalten des Arbeitgebers voraus. Sie ist nicht Anspruchsgrundlage zur Durchsetzung mitbestimmungswidrigen Verhaltens.