BAG: Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle
Das BAG hat mit Beschluss vom 28.3.2017 - 1 ABR 25/15 - wie folgt entschieden: Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG knüpft bei § 3 Abs. 1 ArbSchG an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind.