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Arbeitsrecht
05.07.2013
Arbeitsrecht
BAG: Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

Das BAG hat mit Beschluss vom 5.3.2013 - 1 ABR 11/12 - entschieden: Der Begriff der betrieblichen Berufsbildung in § 98 BetrVG umfasst alle Maßnahmen der Berufsbildung iSd. § 1 Abs. 1 BBiG und damit solche der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung. 2. Für die Anwendung des § 98 Abs. 2 BetrVG kommt es nicht darauf an, ob die Ausbilder dem persönlichen Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterliegen.

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