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Arbeitsrecht
02.06.2008
Arbeitsrecht
BAG: Mitbestimmung bei Wegfall betrieblicher Leistungsprämien

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.1.2008 - 1 ABR 82/06 - wie folgt: Hat eine Betriebsvereinbarung individualrechtliche Rechtspositionen der Arbeitnehmer wirksam abgelöst, schließt dies ihre spätere Kündigung unbeschadet möglicher individualrechtlicher Konsequenzen grundsätzlich nicht aus. Stellt ein tarifgebundener Arbeitgeber die Gewährung freiwilliger Leistungsprämien an gewerbliche Arbeitnehmer vollständig ein, wirkt die betreffende Betriebsvereinbarung nach ihrer Kündigung nicht deshalb gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG nach, weil einzelne Angestellte auf der Grundlage anderer Kriterien weiterhin über- oder außertarifliche Leistungen erhalten.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-1280-1 unter www.betriebs-berater.de

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