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Arbeitsrecht
20.04.2012
Arbeitsrecht
BAG: Mitbestimmung bei Versetzungen - Arbeitskampf

Das BAG entschied am 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - wie folgt: Der Betriebsrat eines abgebenden Betriebs hat bei einer arbeitskampfbedingten Versetzung arbeitswilliger Arbeitnehmer in einen bestreikten Betrieb des Arbeitgebers nicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen. Das gilt unabhängig davon, ob der abgebende Betrieb in den Arbeitskampf einbezogen ist oder nicht.

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