BAG: Mitbestimmung bei Umgruppierung
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 17.6.2008 - 1 ABR 37/07 – wie folgt: Eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Umgruppierung liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber die Beurteilung vornimmt, ein Arbeitnehmer sei auf Grund einer mit ihm vereinbarten Vertragsänderung keiner Vergütungsgruppe der zuvor angewandten Vergütungsordnung mehr zuzuordnen, sondern unterfalle einem außerhalb der bisherigen Vergütungsordnung liegenden, in sich nicht weiter gestuften Bereich. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2121-3 unterwww.betriebs-berater.de