BAG: Mitbestimmung bei Einstelllung von Ein-Euro-Jobbern
Der erste Senat entschied in seinem Beschluss vom 2.10.2007 - 1 ABR 60/06 - wie folgt: Die Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger iSv. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II - sog. Ein-Euro-Jobber - ist eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat hat hierbei mitzubestimmen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-329-4