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Arbeitsrecht
23.04.2013
Arbeitsrecht
BAG: Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 78/11 - wie folgt: Eine den Arbeitgeber bindende behördliche Entscheidung steht in ihren Auswirkungen auf das Mitbestimmungsrecht den in § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG genannten normativen Regelungen gleich. Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen. Die Übermittlung eines nicht unterzeichneten Einigungsstellenspruchs steht einer nachfolgenden formwirksamen Zuleitung iSd. § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG nicht entgegen, wenn der Einigungsstellenvorsitzende bei der Übermittlung die Übersendung des unterzeichneten Spruchs angekündigt hat.

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