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Arbeitsrecht
23.03.2017
Arbeitsrecht
BAG: Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen - Zustimmungsersetzung - korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA iVm. Anlage 4 (Kr-Anwendungstabelle)

Das BAG hat mit Beschluss vom 19.10.2016 – 4 ABR 27/15 – wie folgt entschieden:

1. Bei der Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD/VKA nach den Vorschriften der §§ 3 bis 7 TVÜ-VKA handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Umgruppierung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

2. Arbeitnehmer, die im Überleitungszeitpunkt nur aufgrund eines Aufstiegs eine Vergütung nach KR-Vergütungsgruppe VI BAT erhielten, waren in die KR-Entgeltgruppe 8a TVöD/VKA überzuleiten. Die KR-Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA war nur für Arbeitnehmer vorgesehen, die originär in die KR-Vergütungsgruppe VI BAT eingruppiert waren, ohne dass ein Aufstieg in die KR-Vergütungsgruppe VII BAT möglich war.

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