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Arbeitsrecht
23.08.2010
Arbeitsrecht
BAG: Mitarbeiterinformation bei Betriebsübergang

Mit Urteil vom 18.3.2010 – 8 AZR 840/08 – wurde erneut zur Mitarbeiterinformation im Rahmen eines Betriebsüberganges entschieden: Wird ein Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang informiert, der entgegen der tatsächlichen Sachlage in der Vergangenheit stattgefunden haben soll, und erklärt er sein Einverständnis mit einem solchen Betriebsübergang, so geht diese Erklärung ins Leere. Sie stellt hinsichtlich eines später und anders stattgefundenen Betriebsübergangs weder einen Verzicht des Arbeitnehmers auf sein Widerspruchsrecht noch ein für die Verwirkung desselben bedeutsames Umstandsmoment dar. Dagegen stellt die Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses – im Zusammenwirken mit dem Zeitmoment – einen verwirkungsrelevanten Umstand dar. Dies gilt umso mehr, wenn zugleich ein neues Arbeitsverhältnis mit einer Drittfirma begründet und von der Betriebserwerberin eine Abfindung gezahlt wird, die den gesamten Bestand des Arbeitsverhältnisses, auch die Zeit beim Betriebsveräußerer berücksichtigt.

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