BAG: Mindestlohn - Anwesenheitsprämie
Das BAG hat mit Urteil vom 11.10.2017 – 5 AZR 621/16 – wie folgt entschieden:
Die Erfüllung des Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn durch Sonderzahlungen setzt voraus, dass die für eine geleistete Arbeitsstunde vertraglich vereinbarte Grundvergütung niedriger als der gesetzliche Mindestlohn (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG) ist.
BGB § 362 Abs. 1, § 366 Abs. 1; MiLoG § 1 Abs. 1 und Abs. 2, § 3